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Bericht zur Veranstaltung „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts – Vorschläge des Deutschen Juristinnenbunds“

Am 10. November 2023 fand im Rahmen der FEM*life-Reihe eine Veranstaltung zum Thema § 218 StGB statt. Sehr informativ stellte die Referentin Celine Feldmann, die auch Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch vom Deutschen Juristinnenbund ist, die aktuelle Gesetzeslage als auch die Vorlage der Kommission vor. 

Der Juristinnenbund setzt sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein. Eine zentrale Forderung ist, wenngleich es weitere zentrale Forderungen gibt, den Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im StGB zu regeln.

Zur derzeitigen Rechtslage: Schwangerschaftsabbruch ist gem. § 218 StGB grundsätzlich strafbar, bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Der Vorschlag der Kommission: raus aus dem Strafgesetzbuch, rein ins Sozialgesetzbuch, wo es thematisch hingehört, weg von der Beratungspflicht der Frauen hin zu einem ausgebauten Beratungsangebot. Denn die derzeitige Regelung berücksichtige nicht ausreichend die Position der schwangeren Person. Eine weitere Forderung ist die Verstärkung der strukturellen Unterstützung für Frauen in Notsituationen, der Ausbau von Beratungsangeboten sei geeigneter, den Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten. 

Zur Verbesserung der derzeit defizitären Versorgungslage sei zudem eine Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. 

Die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person sei hingegen weiterhin geboten.

Nach dem, Vortrag gab es eine rege Diskussion mit dem Tenor verhaltener Zuversicht: die Abschaffung des § 218 StGb  ist seit vielen Jahren eine feministische Forderung, zwar mahlen die Mühlen der Veränderung langsam, aber sie mahlen. Denn erst jüngst wurde der ebenfalls umstrittene § 219 abgeschafft, der ein sogenanntes „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche beinhaltete.